Podologische Behandlungen bei Personen, die an Diabetes mellitus mit einem diabetischem Fusssyndrom leiden, können über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden.
Für die Abrechnung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) können Sie max. 4-6 Behandlungen pro Jahr abrechnen.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Terminbuchung telefonisch mit, ob Sie über die Krankenkasse abrechnen möchten. Wir benötigen dafür ein vom Arzt ausgefülltes Formular und Ihre Krankenkassenkarte.